
Der Verein führt den Namen "Gewerbeverein Dahme e. V.“ Sein Sitz ist in 23747 Dahme.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Zweck des Vereins ist:
Der Gewerbeverein ist in seinem Wirken grundsätzlich unpolitisch, überparteilich und unabhängig.
Die Höhe des Jahresbeitrages wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt und wird im Lastschriftverfahren eingezogen.
Die Organe des Vereins sind:
Der Vorstand besteht aus:
Der Vorstand wird in der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.
➢ Die Vorsitzende/ der Vorsitzende beruft die Vorstandssitzung ein
➢ Auf Antrag von mindestens drei Vorstandsmitgliedern hat die Vorsitzende/der Vorsitzende innerhalb von fünf Tagen eine Vorstandsitzung einzuberufen
➢ Der Vorstand beschließt über alle Angelegenheiten des Vereins mit einfacher Mehrheit
➢ Der Vorstand ist der Mitgliederversammlung gegenüber verantwortlich und hat über seine Tätigkeiten in der Mitglieder Hauptversammlung Bericht zu erstatten
➢ Über die Vorstandssitzungen sind Niederschriften zu fertigen und von der Vorsitzenden/ vom Vorsitzenden und Protokollführer zu unterschreiben
➢ Die Vorsitzende/ der Vorsitzende und die stellvertretendeVorsitzende / der stellvertretende Vorsitzende sind Vorstand im Sinne des § 26 BGB
➢ Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung
➢ Im Falle dessen, dass der 1. und/oder 2. Vorsitzende nicht mehr handlungsfähig ist, ist innerhalb von 4 Wochen eine Mitgliedsversammlung zwecks Neuwahlen, einzuberufen.
Mitgliederversammlungen finden mindestens einmal jährlich statt, wozu 21 Tage vorher schriftlich eingeladen werden muss, eine Einladung per E-Mail entspricht der Schriftform.
Die Mitgliederhauptversammlung
a) wählt den Vorstand
b) wählt die Kassenprüfer
c) nimmt die Berichte des Vorstandes und der Kassenprüfer entgegen
d) entlastet den Vorstand
e) setzt die Höhe des Mitgliedsbeitrages fest
f) beschließt Satzungsänderungen
g) beschließt über Anträge
h) beschließt die Auflösung des Vereines Mit Ausnahme der Punkte f) und h) erfolgen die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen sind zu protokollieren und vom Vorsitzenden und dem Protokollführer zu unterzeichnen. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand mit einer Ladungsfrist von mindestens fünf Tagen einzuberufen, wenn a. das Interesse des Vereins dies erfordert oder b. mindestens ein Drittel der Mitglieder schriftlich die Einberufung unter Angabe des Zweckes und der Gründe vom Vorstand verlangen.
Bei ordnungsgemäß einberufener Mitgliederversammlung ist jede Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Stimmberechtigt sind Mitglieder nach §4.1. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. (Ausnahme § 4 Abs.1) der Satzung) Anträge können von jedem Mitglied gestellt werden und müssen acht Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich der Geschäftsstelle vorliegen.
Die Mitgliderhauptversammlung bestellt zur Überprüfung der Kassenführung 2 Prüfer, die über das Ergebnis der Kassenprüfung der Mitgliederhauptversammlung Bericht erstatten. In jedem Jahr ist ein Prüfer neu zu wählen. Eine unmittelbare Wiederwahl ist nicht möglich.
Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Hierzu ist eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder erforderlich. Sinkt die Zahl der Mitglieder auf 10, hat der Vorstand die Auflösung des Vereins zu beantragen. Das bei Auflösung des Vereines vorhandene Vermögen fällt nach Erfüllung aller Verpflichtungen an die Gemeinde Dahme.
Zur Satzungsänderung ist eine Stimmenmehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder erforderlich. Außerdem muss die Änderung der Satzung auf der Tagesordnung stehen. Satzungsänderungen erhalten erst durch Eintragung in das Vereinsregister Wirksamkeit. Die Satzung ist auf der Mitgliederversammlung am 24. April 2023 beschlossen worden.
Satzung